Existenzsicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Merkur Lebensversicherung: Ihr Plan B für alle Fälle.
• Existenzsicherung durch garantierte Rente
• weltweiter Versicherungsschutz in Beruf und Freizeit
• Lebenslange Rente bei Pflegebedürftigkeit vor dem 45. Geburtstag
Plan B: Die beste Alternative zu Plan A.
Familie, Karriere, Freude am Leben. Sie haben Wünsche, denken voraus, planen. Ihre Gesundheit ist dabei von essenzieller Bedeutung. Doch manchmal ändert ein winziger Moment alles.
Allen Berufstätigen kann es passieren, dass sie mit einem Schlag in ihrer Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Staatliche Überbrückungshilfen folgen sehr engen Bedingungen, unsere private Berufsunfähigkeitsversicherung hilft direkt und umfassend – auf Wunsch schon ab 25 % Berufsunfähigkeit.
Welche Möglichkeiten bietet Ihnen unsere Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die häufigsten Ursachen für Berufs-/Erwerbsunfähigkeit in Österreich.
Frühzeitiger Einstieg zahlt sich aus - der Plan B für Kinder.
Die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Blick:
Optionale Leistungserweiterungen
Starthilfe
Familien PLUS - die Absicherung für Ihre Liebsten
Arbeitsunfähigkeit
Dread Disease
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Oftmals kommt eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeit bzw. Invalidität plötzlich und unerwartet. Die staatlichen Leistungen reichen dann meist nicht aus, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Um den teils erheblichen Verdienstentgang, die sogenannte „Berufsunfähigkeits-Lücke“, zu kompensieren, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung – als Ergänzung der staatlichen Grundabsicherung – empfehlenswert. Dabei sollte man auf die passende Laufzeit – idealerweise bis zum Antritt der Regelpension – sowie das Vermeiden der Vertragsklausel „abstrakte Verweisbarkeit“ achten.
Ist abstrakte Verweisbarkeit vereinbart, kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie eine andere, zumutbare Tätigkeit ausüben!
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Wie kann ich Berufsunfähigkeitspension beantragen?
Anspruch auf Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension haben Angestellte und Arbeiter, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Grad und Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung sowie die entsprechende Wartezeit erfüllen. Der Antrag auf staatliche Leistungsansprüche wird in Form eines Formulars beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger eingereicht. Falls vorhanden, sind ärztliche Gutachten unbedingt beizulegen. Die durch die Berufsunfähigkeit bedingte Pension beginnt meist mit dem Antragstag.
Voraussetzungen für den Antrag
Bevor die Berufsunfähigkeitspension beantragt werden kann, müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst wird das Geburtsdatum des Antragstellers herangezogen. Liegt dieses vor dem 1. Januar 1964, so muss die Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität mindestens sechs Monate andauern, bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 180 Beitragsmonaten oder 300 Versicherungsmonaten. Bei nach dem 1. Januar 1964 geborenen Personen wird bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten statt einer (befristeten) Berufsunfähigkeitspension ein Umschulungsgeld oder – sofern berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder zumutbar sind – ein Rehabilitationsgeld gewährt. Eine Berufsunfähigkeitspension wird nur dann zugestanden, wenn die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt und Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind.
Unabhängig vom Geburtsdatum gilt eine Wartezeit bzw. Mindestversicherungsdauer. Vor dem 50. Geburtstag liegt diese bei 60 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 120 Kalendermonate. Nach dem 50. Geburtstag verlängert sich diese Dauer um jeweils einen Versicherungsmonat pro weiterem Lebensmonat bis maximal 15 Versicherungsjahre innerhalb von 30 Jahren. Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Dienstunfällen entfällt die Wartezeit. -
Was ist eine Dread Disease-Versicherung?
Schwere Krankheiten können sehr plötzlich und unvorhergesehen eintreten und das Leben kurz- oder sogar langfristig verändern. In solchen Fällen wird Unterstützung jeder Art dringend benötigt. Eine Dread Disease-Versicherung leistet schnelle Hilfe. Hierbei handelt es sich um einen Zusatzschutz bei, wie der englische Name bereits besagt, befürchteten Erkrankungen, gemeinhin auch als Schwere-Krankheiten-Vorsorge oder Critical-Illness-Versicherung bekannt. Das vereinbarte Kapital wird ausgezahlt, falls eine der folgenden sechs schweren Krankheiten gemäß den entsprechenden Versicherungsbedingungen eintritt:
• Herzinfarkt
• Multiple Sklerose
• Krebs
• gutartiger (benigner) Tumor
• Schlaganfall
• chronisches Nierenversagen
Die Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung ist nicht an eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gebunden und deckt typische Ursachen dafür auch nicht zwingend ab. Die Dread Disease-Versicherung als Zusatzversicherung ist als eine sinnvolle Ergänzung zur Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzusehen. -
Ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sinnvoll?
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Krankheiten, Unfälle und Schicksalsschläge treten plötzlich und unvermittelt auf, bringen Pläne durcheinander und können das Leben über den sprichwörtlichen Haufen werfen. Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, ganz unerwartet und unter Umständen irreversibel. Kann die bisherige Tätigkeit bzw. ein sinnvoller, zumutbarer und äquivalenter Beruf nicht ausgeführt werden, schwinden die finanziellen Kräfte beträchtlich. Zwar besteht der Anspruch auf staatliche Unterstützung (z. B. durch eine Berufsunfähigkeitspension), doch diese reicht in den meisten Fällen nicht annähernd aus, um den erlittenen Verdienstausfall zu kompensieren.
Hier ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sinnvoll. Sie wird gemeinsam mit einer Lebens- oder Risikoversicherung abgeschlossen. Mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Merkur Lebensversicherung profitieren Sie im Ernstfall vom Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit, einer Absicherung wahlweise schon ab 25 % Berufsunfähigkeit sowie der Prämienübernahme für den Haupttarif.
Im Falle einer möglichen Pensionsvorsorge ist das Sparziel demnach gesichert! Zusätzlich wird eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt, um den Einkommensverlust aufgrund von Berufsunfähigkeit abdecken zu können.
Vorteile einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Merkur Lebensversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile:
• keine abstrakte Verweisbarkeit
• zwei Leistungsmodelle mit Leistung wahlweise bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit
• Infektionsklausel für alle Berufe
• bis zu € 6.000,- Umorganisationskostenbeteiligung
• bis zu € 6.000,- Wiedereingliederungshilfe
• kombinierbar mit sämtlichen Risiko- und Lebensversicherungen
• Nachversicherungsgarantien zur Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen -
Wie kann ich Erwerbsunfähigkeitspension beantragen?
Selbstständige können gemäß GSVG eine Erwerbsunfähigkeitspension beantragen, wenn sie sämtliche gesundheitlichen Voraussetzungen hinsichtlich Schwere und Dauer sowie die entsprechenden, vom Alter abhängigen Versicherungszeiträume erfüllen. Beim Versicherungsträger muss zunächst ein Antrag auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit gestellt werden. Dabei wird geprüft, ob Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt. Wird diesem stattgegeben, kann ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gestellt werden. Dieser Antrag dient vorrangig als Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation inklusive Rehabilitationsgeld.
Wer kann erwerbsunfähig werden?
Die Erwerbsunfähigkeit kann freiberuflich tätige Personen sowie mitarbeitende Inhaber, Gesellschafts-Geschäftsführer und mitarbeitende Unternehmer betreffen, deren Tätigkeit keiner Fremdbestimmung unterliegt. Sie werden auch als Selbstständige bezeichnet. In diesen Bereich fallen unter anderem die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Bergbau), freiberufliche SteuerberaterInnen und WirtschaftstreuhänderInnen, sowie Tätigkeiten im Rahmen des freien Gewerbes oder der neuen Selbstständigkeit. -
Ist Berufs- und Erwerbsunfähigkeit das Gleiche
Berufsunfähigkeit, Invalidität und Erwerbsunfähigkeit beziehen sich auf eine geminderte Arbeitsfähigkeit oder komplette Arbeitsunfähigkeit, die von der Erfüllung gewisser vom Gesetzgeber vorgegebener Kriterien abhängt. Die entsprechende Begrifflichkeit hängt vom Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis ab. Berufsunfähigkeit betrifft Angestellte, Invalidität ArbeiterInnen. Für beide Bereiche ist das ASVG maßgeblich. Erwerbsunfähigkeit ist für Selbstständige (laut GSVG) und LandwirtInnen (laut BSVG) relevant.
Berufsunfähigkeit und Invalidität
Wann spricht man nun von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wann von Invalidität? Die Begrifflichkeiten richten sich nach dem Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gibt den Begriff „Berufsunfähigkeit“ für Angestellte vor, während „Invalidität“ für ArbeiterInnen verwendet wird. Gemäß ASVG besteht eine Pflichtversicherung für diese Personengruppen:
• ArbeitnehmerInnen
• geringfügig Beschäftigte (nur Unfallversicherung)
• HeimarbeiterInnen
• geschäftsführende GesellschafterInnen in GesmbHs
• geschäftsführende GesellschafterInnen und Vorstandsmitglieder in AGs
• im elterlichen Betrieb beschäftigte und unentgeltlich arbeitende Kinder
• freie DienstnehmerInnen
Erwerbsunfähigkeit
Der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ kommt hingegen bei Selbstständigen und LandwirtInnen zum Einsatz. Sämtliche Pflichtversicherungsleistungen für Selbstständige werden durch das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geregelt, das neben selbstständig Erwerbstätigen sowie den sogenannten „Neuen Selbstständigen“ auch für folgende Personen relevant ist:
• natürliche Personen, die Mitglieder der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) sind
• GesellschafterInnern einer OG oder GesmbH, sofern die Gesellschaft WKO-Mitglied ist
• KG-KomplementärInnen, sofern diese WKO-Mitglieder sind
Die Pflichtversicherung für LandwirtInnen und deren Familienangehörige wird durch das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) geregelt.
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Ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für junge Leute wichtig?
Ja! Gerade für junge Menschen kann es schwierig sein, die Voraussetzungen zum Erhalt einer staatlichen Berufsunfähigkeitspension, insbesondere das Vorliegen ausreichender Versicherungszeiten, zu erfüllen. Bei Personen unter 27 Jahren reichen zwar bereits sechs Versicherungsmonate, aber: Mit Vollendung des 27. Lebensjahres verschärfen sich die Anspruchsvoraussetzungen drastisch auf mindestens 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten. Gerade für Hochschul-Absolventen mit noch geringen Versicherungszeiten kann dieser „Sprung“ im Ernstfall ein erhebliches Problem bedeuten!
Da junge Leute wie Lehrlinge, Berufseinsteiger, Studenten in der Regel auch noch kaum über Rücklagen verfügen, bietet im Ernstfall oft nur eine private Berufsunfähigkeits-Vorsorge den notwendigen finanziellen Schutz! Je früher man dabei mit der Vorsorge beginnt, desto geringer die monatlichen Prämien.
Ändern sich im Laufe der Zeit die Lebensumstände – z.B. durch ein höheres Einkommen, Heirat oder Familiengründung – kann die Vorsorge flexibel angepasst und der Absicherungsgrad je nach Bedarf erhöht werden. -
Was bedeutet abstrakte Verweisbarkeit?
Die abstrakte Verweisbarkeit ist in der gesetzlichen Sozialversicherung ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung des Leistungsanspruchs im Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Lassen die verbliebenen beruflichen Fähigkeiten das Ausüben einer zumutbaren anderen Tätigkeit zu, so wird keine Leistung gewährt – egal ob der Beruf auch tatsächlich ausgeübt wird. Alle wichtigen Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des jeweils zuständigen Sozialversicherungsträgers; z. B. www.pensionsversicherungsanstalt.at. Private Versicherer – darunter auch die Merkur Lebensversicherung – verzichten in der Regel auf die abstrakte Verweisbarkeit und beurteilen den Leistungsanspruch auf Basis der konkreten Verweisbarkeit.
Die berufliche Alternative?
Die Auszahlung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in der Regel, wenn in Folge einer Gesundheitsstörung die Berufsfähigkeit ganz oder teilweise beeinträchtigt ist. Versicherer prüfen die bisherige Tätigkeit anhand fachärztlicher Befunde, ob diese noch entsprechend ausgeübt werden kann oder nicht. Falls nicht, wird grundsätzlich die vereinbarte Versicherungsleistung fällig. Aber: Manche Anbieter verlangen – sofern zumutbar und die Lebensstellung gewahrt bleibt – das Ergreifen eines alternativen Berufs aufgrund der vertraglich festgelegten abstrakten Verweisbarkeit! Ob das für den Kunden jedoch eine „wirkliche“ Alternative ist, sei dahingestellt …
Das besagt die abstrakte Verweisbarkeit
Wer berufsunfähig ist, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Beinhaltet der Vertrag für die private Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch eine Klausel, die die Anwendung der abstrakten Verweisbarkeit ermöglicht, kann das Durchsetzen des Leistungsanspruchs durchaus zum Spießrutenlauf werden. Die abstrakte Verweisbarkeit besagt: Der Kunde kann (theoretisch) auf einen anderen Beruf verwiesen werden, der seinen Kenntnissen und Fähigkeiten (= zumutbar) und seiner Lebensstellung entspricht. Es reicht das Bestehen der Verweisungsmöglichkeit. Die konkrete Berufsausübung ist nicht erforderlich. Was allerdings als „zumutbar“ und „der Lebensstellung entsprechend“ gilt, ist nicht immer klar und kann mitunter zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen! Der einzige wirkliche Vorteil der abstrakten Verweisung: Solche Verträge bzw. Prämien sind günstiger. Ob es jedoch angesichts des potentiellen „Berufszwangs“ Sinn macht, einen solchen Vertrag auch tatsächlich abzuschließen, ist Ermessenssache.
Konkrete Verweisbarkeit
Viele Versicherungsunternehmen, darunter natürlich auch die Merkur Lebensversicherung Versicherung AG, verzichten auf die abstrakte Verweisbarkeit. Stattdessen kommt die konkrete Verweisbarkeit zum Einsatz. Diese besagt: Der Kunde kann nur dann auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn er freiwillig einen zumutbaren Beruf, der seiner Lebensstellung entspricht, tatsächlich ausübt. Nur dann liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn ein zumutbarer Beruf tatsächlich ausgeübt wird, der seiner Lebensstellung entspricht.
Die Merkur Lebensversicherung AG verzichtet auf die abstrakte Verweisung und bietet somit mehr Klarheit und Sicherheit beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie haben noch keinen privaten Vorsorgeplan? Simulieren Sie den Ernstfall mit der Vorsorge-App und lassen Sie sich umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten!
Berufsunfähigkeitsversicherung Plan B
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